Fachverband der Kämmerer in Schleswig-Holstein e.V

Startseite
Der Verband
Vorstand
Tagungen
Themen
Doppik
Kameralistik
KLR
allgem. Finanzen
Infothek
BAG-KOMM
Links
Kontakt
Themen / Kameralistik
 
Auf den Seiten des Innenministeriums sind umfangreiche Informationen zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts - u.a. Regelungen zur kameralen Buchführung - bereitgestellt [Kameralistik / Innenministerium].
 

An dieser Stelle sollen zukünftig Hinweise zu aktuellen Änderungen zur GemHVO-Kameral sowie zu den VV-Gliederung-Kameral und VV-Gruppierung-Kameral oder sonstigen Regelungen zur Kameralistik dargestellt werden.

 

Dabei soll insbesondere die Weiterentwicklung der Kameralistik (zur erweiteren Kameralistik ?) dargestellt werden.

 

GemHVO-Kameral            

und andere Regelungen

                                                       

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                           

Die GemHVO-Kameral muss -wegen Zeitablauf nach 5 Jahren- zum 01.01.2013 neu bekanntgemacht werden und wird daher derzeit überarbeitet. Hierzu wird derzeit ein Anhörungsverfahren durchgeführt. Im Anschluss sollen die VV-Gliederung-Kameral sowie VV-Gruppierung-Kameral neu bekanntgemacht werden.

 

Die geplanten Änderungen zur GemHVO-Kameral sind u.a.:

- Wegfall der Regelungen zu Sammelnachweisen

- Einführung einer Regelung zur Hebesatzsatzung

- Änderung bzw. Ergänzung der Übersichten (u.a. zu Investitionen sowie Schulden und Verbindlichkeiten

- Einführung flächendeckender Abschreibungen

- Schulen nicht mehr wie kostenrechnende Einrichtungen

- Wegfall der Einwohnergrenze bei der Führung von Hilfsbetrieben als kostenrechnende Einrichtung

- Änderung der Regelungen zur Deckungsfähigkeit

- Ergänzung der Regelungen zum Nachtragshaushaltsplan (zu Vorbericht und Anlagen)

 

Die Verordnung soll wieder für fünf Jahre gelten.

 

[Stellungnahme] des Fachverbandes der Kämmerer zur GemHVO-Kameral