Die GemHVO-Kameral muss -wegen Zeitablauf nach 5 Jahren- zum 01.01.2013 neu bekanntgemacht werden und wird daher derzeit überarbeitet. Hierzu wird derzeit ein Anhörungsverfahren durchgeführt. Im Anschluss sollen die VV-Gliederung-Kameral sowie VV-Gruppierung-Kameral neu bekanntgemacht werden. Die geplanten Änderungen zur GemHVO-Kameral sind u.a.: - Wegfall der Regelungen zu Sammelnachweisen - Einführung einer Regelung zur Hebesatzsatzung - Änderung bzw. Ergänzung der Übersichten (u.a. zu Investitionen sowie Schulden und Verbindlichkeiten - Einführung flächendeckender Abschreibungen - Schulen nicht mehr wie kostenrechnende Einrichtungen - Wegfall der Einwohnergrenze bei der Führung von Hilfsbetrieben als kostenrechnende Einrichtung - Änderung der Regelungen zur Deckungsfähigkeit - Ergänzung der Regelungen zum Nachtragshaushaltsplan (zu Vorbericht und Anlagen) Die Verordnung soll wieder für fünf Jahre gelten. [Stellungnahme] des Fachverbandes der Kämmerer zur GemHVO-Kameral |