Fachverband der Kämmerer in Schleswig-Holstein e.V

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Themen / Kosten- und Leistungsrechnung
 

Gem. § 16 GemHVO-Doppik kann eine Kosten- und Leistungsrechnung zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung durchgeführt werden. Eine Verpflichtung zur Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung besteht somit nicht. Die Gemeinde-/Stadtvertretung legt fest, ob und inwieweit eine Kosten- und Leistungsrechnung von der Verwaltung vorgenommen werden soll.